Befreiende Schuldübernahme

Durch Abgabe einer Anfrage über das Internetportal sz-recht.de durch mich und die Mitteilung durch die Rechtsanwaltskanzlei BSKP, dass die Bearbeitung der Anfrage übernommen wird, kommt ein Vertrag zwischen mir und BSKP über die Erteilung einer ersten Auskunft zustande. Die Sächsische Zeitung GmbH sichert rechtsverbindlich zu, dass sie an meiner Stelle sämtliche Zahlungsansprüche ausgleicht und mich von Ansprüchen freistellt, welche die Kanzlei BSKP wegen der Bearbeitung der von mir gestellten Anfrage auf Grundlage des abgeschlossenen Vertrages gegen mich geltend macht (befreiende Schuldübernahme).