Versicherungsrecht

Das Verhältnis zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer bildet den Kern des Versicherungsrechts. Das Versicherungsrecht umfasst dabei sämtliche Versicherungszweigen (Beispielsweise die private Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratver-sicherung, Gebäudeversicherung,...).

Bei Versicherungen geht es zumeist um die Absicherung finanzieller Risiken - mithin um Geld. Nach einem Versicherungsfall hat die zeitnahe Zahlung der Entschädigung durch die Versicherung häufig existentielle Bedeutung. Jedoch sind die Versicherungen nicht immer zu einer - unverzüglichen - Zahlung der Entschädigung bereit.

Das Versicherungsrecht umfasst daher alle Probleme/Streitigkeiten rund um den Versicherungsvertrag. Angefangen vom Vertragsschluss und bei der Frage, ob dem Versicherungsnehmer beispielsweise ein Widerrufsrecht zusteht oder aber auch welche Angaben bei Vertragsschluss gemacht werden müssen und was die Folge von falschen Ansprüchen sein kann; über den Eintritt des Versicherungsfalles und den damit verbundenen Rechten und Pflichten/Obliegenheiten des Versicherungsnehmers; bis hin zur Kündigung des Vertrages im Schadensfall durch den Versicherungsnehmer oder aber auch durch den Versicherer .

Besonderes Augenmerk ist im jeweiligen Einzelfall auf den zu Grunde liegenden Vertrag sowie die einschlägigen Versicherungsbedingungen zu legen. Gerade im Versicherungsrecht gibt es eine Fülle von so genannten Obliegenheiten (Bsp.: Anzeigepflichten), die der Versicherungsnehmer zu beachten hat. Weitere Regelungen hierzu finden sich hauptsächlich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

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