Immobilen- und Baurecht
Das Baurecht wird grundsätzlich unterteilt in den Bereich öffentliches Baurecht und privates Baurecht. Während sich das öffentliche Baurecht mit der behördlichen Seite des Bauens auseinandersetzt, insbesondere also die Fragen der Baugenehmigung, Nutzung und öffentlichen Bauplanung (Bebauungspläne u.a.) klärt, widmet sich das private Baurecht den vertraglichen Verbindungen insbesondere zwischen Bauherrn und Bauunternehmer. Unterschieden wird im privaten Baurecht zwischen dem sogenannten BGB-Werkvertrag und dem Werkvertrag nach der VOB/B.
Je nach Vertrag sind unterschiedliche Fragen zu klären wie Abnahme, Gewährleistungsfristen, Mängelrechte und Sicherheiten.
Das Immobilienrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf einer Immobilie, der Auseinandersetzung zwischen Nachbarn, aber auch Fragen des Maklerrechtes – beispielsweise der angemessenen Höhe einer Maklercourtage.