Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht umfasst zum einen das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (das Lauterkeitsrecht) und zum anderen das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (das Kartellrecht). Das Lauterkeitsrecht, welches allgemein als klassisches Wettbewerbsrecht verstanden wird, ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Vom Wettbewerbsrecht zu unterscheiden, ist das Recht des Geistigen Eigentums. Hierunter fallen insbesondere die gewerblichen Schutzrechte (z.B. das Patent-, das Geschmacksmuster- oder das Markenrecht) sowie das Urheberrecht.

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