Gegenstand der Anfrage und deren Beantwortung durch eine erste Auskunft (Leistungsbeschreibung)
Mit der nachfolgenden Darstellung werden die wesentlichen Merkmale der von BSKP im Rahmen der Erteilung einer ersten Auskunft auf Anfrage über das Internetportal der SZ unter der Domain "sz-recht.de" geschuldeten Leistungen sowie die Anforderungen an die zu stellenden Anfragen konkret beschrieben.
- Eine Anfrage darf nur eines der im Internetportal angegebenen Rechtsgebiete betreffen sowie maximal 1.800 Zeichen umfassen.
- Die Versendung von Dokumenten (z.B. Word- oder PDF-Dateien) ist nicht möglich.
- Die Anzahl der Anfragen ist auf 4 Fragen innerhalb von 12 Monaten nach Abgabe der 1. Anfrage beschränkt. Darüber hinausgehende Anfragen und deren Beantwortung sind über das Internetportal nicht möglich. Eine Anfrage darf nicht aus mehreren Fragestellungen zum gleichen oder verschiedenen Sachverhalten und/oder verschiedenen Rechtsgebieten bestehen. In einem solchen Fall sind ggf. mehrere Anfragen zu stellen.
- Pro Sachverhalt ist lediglich eine Anfrage zulässig. Ein Nachfragen, d.h. eine erneute Anfrage denselben Sachverhalt betreffend nach Erteilung einer ersten Auskunft durch BSKP mittels weiterer Anfrage ist zulässig. Eine solche Nachfrage wird jedoch bei der Anzahl der jährlich zulässigen Anfragen berücksichtigt.
- BSKP wird die Anfrage innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss beantworten.
- Die Erteilung einer ersten Auskunft auf eine Anfrage, die mit der Einhaltung einer einzelfallbezogenen Frist verbunden ist, ist über das Internetportal der SZ nicht möglich. Für die Einhaltung von Fristen gleich welcher Art ist BSKP nicht verantwortlich. Stellt bspw. der Mandant am Tag des Fristablaufes über das Internetportal eine solche Anfrage, so wird BSKP den Vertragsschluss ablehnen. BSKP ist daher mangels Vertrag und hieraus folgend mangels geschuldeter Leistung nicht verpflichtet, diese Anfrage zu beantworten oder den Mandanten vor Fristablauf darauf sowie auf die Rechtsfolgen des Fristablaufes hinzuweisen. Demgegenüber wird BSKP Anfragen beantworten, die sich einzelfallunabhängig auf Fristen beziehen, so z.B.: Innerhalb welcher Frist kann gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden? oder Wann verjähren die Gewährleistungsansprüche aus einem Kaufvertrag?
- BSKP schuldet eine der Sachverhaltsdarstellung des Mandanten
entsprechende sowie berufsrechtlich angemessene Beantwortung der Anfrage.
BSKP weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Beantwortung der Anfragen um eine Erweiterung des Angebots anwaltlicher Dienstleistungen handelt, mit welcher der Mandant insbesondere bei alltäglichen Rechtsfragen einen einfachen Rechtsrat oder eine einfache Rechtsauskunft (eine erste Auskunft) erhalten soll.
Demgegenüber ist das Internetportal der SZ unter der Domain "sz-recht.de" nicht geeignet, komplexe Sachverhalte rechtlich prüfen und beantworten zu lassen.
Insbesondere solche Sachverhalte, deren rechtliche Lösung eine präzise Kenntnis des Sachverhalts einschließlich des Studium eines bestehenden Schriftwechsels und/oder intensive rechtliche Nachforschungen erfordern, können nicht Gegenstand anwaltlicher Dienstleistungen in Form der Beantwortung der Anfragen sein. In diesem Fall ist die Beauftragung einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes des Vertrauens über den üblichen Weg des persönlichen Kontakts oder auf Empfehlung der Rechtsanwaltskammer sowie unter Vorlage der notwendigen Unterlagen zu empfehlen.