Häufige Fragen zum Kaufrecht

  1. Ist auch ein mündlicher Kaufvertrag wirksam?
  2. Wann ist eine Kaufsache mangelhaft?
  3. Habe ich Ansprüche gegen den Verkäufer, wenn die Ware, bestimmte durch Werbung versprochnen Eigenschaften nicht hat?
  4. Welche Rechte kann ich bei einer mangelhaften Kaufsache geltend machen?
  5. Kann ich die Kaufsache auch ohne Kassenbon zurückgeben?
  6. Kann der Verkäufer beim Austausch fehlerhafter Ware im Rahmen der Gewährleistung Entschädigung beim Käufer dafür verlangen, dass er diese vorher genutzt hat?
  7. Was tun, wenn der Verkäufer zu spät liefert?
  8. Wann verjähren Ansprüche aus dem Kaufvertrag?
  9. Was gilt bei sogenannten Haustürgeschäften?
  10. Kann ich als Verbraucher die Gewährleistung beim Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges vollständig ausschließen?

Ist auch ein mündlicher Kaufvertrag wirksam?

Ja. Der Abschluss eines Vertrages - und somit auch eines Kaufvertrages – ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Verträge können also auch mündlich erfolgen.

Nur ausnahmsweise bedarf der Vertragsschluss einer bestimmten Form. Dies ist der Fall, wenn der Gesetzgeber für eine der beiden Parteien ein zusätzliches Schutzbedürfnis vor dem übereilten Eingehen vertraglicher Verpflichtungen gesehen hat. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der Kauf eines Grundstücks: Der Kaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung.

Trotzdem wird es sich oftmals aus Nachweis- und Beweisgründen empfehlen, den Vertrag schriftlich abzuschließen.

Wann ist eine Kaufsache mangelhaft?

Maßgeblich ist in erster Linie die im Vertrag getroffene Vereinbarung hinsichtlich der geschuldeten Beschaffenheit der Kaufsache. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung ist die Vorstellung der Vertragsparteien vom Verwendungszweck der Sache maßgeblich. So ist die Kaufsache dann mangelhaft, wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.

Wurde auch über den Verwendungszweck keine Vereinbarung im Vertrag getroffen, ist entscheidend, ob sich die Kaufsache für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Habe ich Ansprüche gegen den Verkäufer, wenn die Ware, bestimmte durch Werbung versprochnen Eigenschaften nicht hat?

Ist dies der Fall, so gilt die Kaufsache auch in diesem Fall als mangelhaft. Unerheblich ist dabei, ob die entsprechenden Aussagen vom Verkäufer selbst, vom Hersteller oder einem Gehilfen veranlasst wurden.

Dem Käufer stehen damit alle Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer zu.

Welche Rechte kann ich bei einer mangelhaften Kaufsache geltend machen?

Als Käufer haben Sie zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung und zwar wahlweise als Nachbesserung, d.h. Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung, d.h. Lieferung einer mangelfreien Sache.

Der Anspruch auf Nacherfüllung ist vorrangig. Es ist daher darauf zu achten, dem Verkäufer zunächst eine angemessen Frist zu Nacherfüllung zu setzen.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigert der Verkäufer sie oder ist dem Käufer die Nacherfüllung nicht zumutbar, können Sie als Käufer anschließend:

  • Minderung des Kaufpreises verlangen odervom Vertrag zurücktreten und/oder
  • Schadensersatz verlangen oder
  • alternativ zum Schadensersatz Ersatz Ihrer vergeblichen Aufwendungen verlangen.

Kann ich die Kaufsache auch ohne Kassenbon zurückgeben?

Ja. Der Verkäufer haftet für die Sachmängel unabhängig davon, ob der Käufer den Kassenbon hat. Der Käufer ist allerdings nachweispflichtig dafür, die Kaufsache auch tatsächlich bei diesem Verkäufer gekauft zu haben. Ist die Ware durch Kreditkarte bezahlt wurden steht beispielsweise ein entsprechender Kontoauszug zur Verfügung. Auch durch Zeugen kann der Vertragsschluss und die Übergabe der Kaufsache nachgewiesen werden.

Kann der Verkäufer beim Austausch fehlerhafter Ware im Rahmen der Gewährleistung Entschädigung beim Käufer dafür verlangen, dass er diese vorher genutzt hat?

Nein. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass der Umtausch defekter Ware kostenlos sein müsse und erklärte damit anderslautende gesetzliche Regelungen in Deutschland für unvereinbar mit europäischem Recht. Eine Nutzungsentschädigung ist durch den Käufer somit nicht zu zahlen.

Was tun, wenn der Verkäufer zu spät liefert?

Ist in dem zugrundeliegenden Kaufvertrag ein bestimmter Liefertermin nicht genannt, so ist die Kaufsache grundsätzlich sofort fällig – in letzterem Fall müssen Sie den Verkäufer zudem unter Einhaltung einer angemessenen Frist mahnen.

Sollte die Ware dennoch ausbleiben, muss der Verkäufer den Schaden ersetzen, der Ihnen durch die verspätete Lieferung entstanden ist. Verzögerungsschäden sind z.B. die Mahnkosten, Kosten eines Rechtsanwaltes sowie entgangener Gewinn, der dadurch entstanden ist, dass die Ware nicht rechtzeitig geliefert wurde.

Zum anderen können Sie in diesem Falle ebenfalls von dem Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen (Bsp.: Mehrkosten die durch den Kauf einer teueren Sache entstanden).

Wann verjähren Ansprüche aus dem Kaufvertrag?

Der Käufer einer beweglichen Sache hat ab Ablieferung zwei Jahre lang Zeit, um einen Mangel geltend zu machen. Die Frist beginnt mit der Übergabe der Kaufsache an den Käufer.

Ausnahmsweise unterliegen die Mängelansprüche einer dreijährigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Käufer hinsichtlich des Mangels arglistig getäuscht hat. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Käufer von der arglistigen Täuschung Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen hätte müssen.

Was gilt bei sogenannten Haustürgeschäften?

Sind Sie Verbraucher und sollte es an Ihrem Arbeitsplatz oder im Bereich Ihrer Privatwohnung zum Abschluss eines Kaufvertrages gekommen sein, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären. Die Widerrufsfrist beginnt dabei erst mit dem Zeitpunkt, zu dem Sie als Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über Ihr Widerrufsrecht erhalten.

Kann ich als Verbraucher die Gewährleistung beim Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges vollständig ausschließen?

Ja. Lediglich ein Unternehmer muss bei dem Verkauf eines Gebrauchtwagens mindestens ein Jahr für Mängel am Fahrzeug Gewähr leisten.

Zu beachten ist, dass trotzt eines Haftungsausschlusses die Haftung in bestimmten Fällen fortbesteht, so beispielsweise wenn bestimmte Eigenschaften (falsch) zugesichert oder (bekannte) Mängel auf Nachfrage verschwiegen wurden.