Mietrecht

Das Mietrecht ist innerhalb des Zivilrechts ein eigenständiges Rechtsgebiet. Im Mietrecht sind alle Regelungen hinsichtlich der Überlassung einer Mietsache an eine andere Person, gegen die Zahlung eines vereinbarten Entgeltes und der damit verbundenen Ansprüche und Forderungen, enthalten. Es werden alle Rechtsfragen, welche mit dem Zustandekommen eines Mietverhältnisses entstehen, geregelt. Im BGB, in den § 535 ff sind alle Vorschriften des Wohn- und Gewerbemietrechts festgeschrieben. Dabei gelten für Mietverhältnisse von Wohnräumen gesonderte Regelungen. Im Mittelpunkt des Wohnmietrechts stehen Regelungen zum Mietvertrag, Betriebskosten, Mängel der Mietsache, Mieterhöhungen und die Kündigung des Mietverhältnisses.

Es ist ratsam, dass jeder Mieter, wie auch Vermieter Kenntnisse über die bestehenden Grundlagen seiner Rechte und Pflichten kennt, um Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen.

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