Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist ein äußerst komplexes Rechtsgebiet das sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Es umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen.
Eine grundsätzliche Unterscheidung kann durch Aufgliederung in Vorschriften des öffentlichen Rechts und in Vorschriften des Privatrechts vorgenommen werden:
Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen das Verkehrsverwaltungsrecht (beispielsweise die Erteilung/der Entzug einer Fahrerlaubnis oder auch die Anordnung einer medizinisch psychologischen Untersuchung) und das Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht (als Beispiele seien hier das Verwarngeld wegen Parkverstoßes, der Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder das Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort genannt).
Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in das Verkehrsvertragsrecht (zum Beispiel der Frachtvertrag oder auch der Kaufvertrag über ein Fahrzeug und die damit verbundenen Streitigkeiten) und das Verkehrshaftungsrecht. Letzteres hat in der anwaltlichen Praxis eine enorme Bedeutung, da die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall zu den häufigsten Fallgestaltungen zählt. Oftmals ist es dem Geschädigten schlichtweg nicht bekannt, welche Ansprüche ihm nach einem Verkehrsunfall gegen den Unfallgegner bzw. dessen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zustehen (ein beliebtes Beispiel hierfür ist der Haushaltsführungsschaden).
Ebenso ist den Geschädigten zumeist auch nicht bekannt, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu tragen hat. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes ist damit auch ohne das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll.